Heizungsbau Kestler

Heizsysteme für die Zukunft

Förderprogramme

Die neuesten Änderungen in der Förderung (seit 15.08.2022)


Aktuelle Fördermöglichkeiten im Rahmen des BEG EM

Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzel Maßnahmen (BEG EM) erhalten Sie Unterstützung bei der Sanierung von Gebäuden, die dauerhaft Energiekosten einsparen und damit das Klima schützen.

Gefördert werden der Einbau von effizienten Wärmeerzeugern, von Anlagen zur Heizungsunterstützung und der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz, das erneuerbare Energien für die Wärmeerzeugung mit einem Anteil von mindestens 25 Prozent einbindet.


Es werden gefördert:

  • Solarkollektoranlagen
  • Biomasseheizungen
  • Wärmepumpen
  • Innovative Heiztechnik auf Basis erneuerbaren Energien
  • Erneuerbare Energien-Hybridheizungen (EE-Hybride)
  • Gebäudenetz und Anschluss an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz
  • Maßnahmen zur Visualisierung des Ertrags Erneuerbarer Energien


Die aufgeführten Anlagen zur Wärmeerzeugung werden mit folgendem Fördersatz gefördert:

  • Solarthermieanlagen mit 25 %
  • Biomasseheizungen mit 10 % (bei besonders emissionsarmen Biomasseanlagen erhöht sich der Zuschuss um 5 %)
  • Wärmepumpen mit 25 % (für Wärmepumpen wird zusätzlich ein Bonus von 5 % gewährt, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen wird.)
  • Erneuerbare Energien-Hybridheizungen (EE-Hybride) mit Einbindung einer Biomasseheizung mit 20 % (bei besonders emissionsarmen Biomasseanlagen erhöht sich der Zuschuss um 5 % und ohne Einbindung einer Biomasseheizung mit 25 %)
  • Errichtung, Erweiterung und Umbau von Gebäudenetzen mit 25 %
  • Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz mit 25 %



Nicht gefördert werden:

  • Eigenbauanlagen und Anlagen, die in weniger als vier Exemplaren betrieben werden oder betrieben worden sind (Prototypen)
  • gebrauchte Anlagen und Anlagen mit wesentlich gebraucht erworbenen Anlagenteilen
  • Energieerzeugungsanlagen, für die eine Förderung nach dem Gesetz für den Ausbau Erneuerbarer Energien (EEG) oder nach dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG, KWKAusVO) in Anspruch genommen wird.
  • Von dieser Regel ausgenommen sind Biomasseanlagen zur kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung.

Die nachfolgende Tabelle zeigt eine Übersicht mit den neuen Fördersätzen (gültig seit 15.08.2022):

Förderung BEG EM

1) Es wird ein Bonus in Höhe von + 5 %-Punkten für Biomasseheizungen bei Einhaltung eines Emissionsgrenzwertes für Feinstaub von max 2,5 mg/m3 gewährt. Weitere Information zu den Förderbedingungen gibt es bei der BAFA.

2) Heizungstauschbonus 10 % für den Ausbau alter Ölkessel, Nachtspeicherheizungen, Kohlekessel, Gasetagenheizungen oder Gasheizungen. (Die Gasheizung muss mindestens 20 Jahre alt sein.) Nach dem Umbau darf kein fossiler Energieträger zum Heizen verwendet werden.

3) Für Erdreich-Wärmepumpen gibt es zusätzlich + 5 % Förderung. Somit also maximal 40 %.


BAFA Link für Antragstellende


Quelle Inhalt: BAFA